Praxisklinik MEDIPLUS+
Abrechnungsmöglichkeiten
Gesetzlich versicherte Patienten
Ambulante Leistungen:
Diese werden nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) 2000plus über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen abgerechnet.
Stationäre Leistungen:
Diese werden über eine diagnosebezogene Kostenkalkulation (DRG) direkt mit den Kassen abgerechnet.
Ambulante Operationen:
Hier erfolgt ebenfalls die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung. Auf Wunsch des Patienten kann im Anschluss an eine ambulante Operation eine Betreuung über Nacht in vollausgestatteten Einzelzimmern der Praxisklinik angeboten werden. Die Kosten würde in diesem Fall der Patient übernehmen.
Integrierte Versorgung/Stationsersetzende Operationen:
Von einigen Krankenkassen werden bestimmte ambulante bzw. stationäre Operationsleistungen pauschal mit einem höheren Gebührensatz vergütet. In diesem sind dann bereits nichtoperative Leistungen, wie z.b. Übernachtung/stationäre Betreuung, unmittelbare Nachbehandlung und eventuelle Physiotherapie enthalten. Diese Leistungen werden ebenfalls direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Wir informieren Sie, ob sich Ihre Krankenkasse an diesem System beteiligt.

Auf Wunsch kann jeder Patient eine Aufstellung der abgerechneten Leistungspositionen erhalten
Privatversicherte Patienten
Die Abrechnung
erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für die erbrachten Leistungen wird eine Rechnung in der Praxisklinik erstellt. Es erfolgt zunächst ein Ausgleich der Rechnung durch den Patienten selbst, der je nach Versicherungsschutz dann die Kosten von seiner privaten Krankenversicherung im vollen Umfang erstattet bekommt. Eine Datenweitergabe an ein anderes Unternehmen erfolgt nicht. Die Leistungen können nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes berechnet werden. Dabei werden die Schwierigkeit und der Zeitaufwand bei der Ausführung der einzelnen Leistung berücksichtigt.
Bei einer stationären Behandlung
werden zusätzlich Kosten durch die Krankenhausbehandlung (Operation, Pflege, Unterbringung etc.) verursacht. Diese werden direkt mit der privaten Krankenkasse verrechnet.
Selbstzahler / Internationale Patienten
Die Abrechnung
erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In Abhängigkeit der erbrachten Leistungen, der Schwierigkeiten sowie des Zeitaufwandes wird der Gebührensatz entsprechend angepasst. Ein maximaler Höchstbetrag kann vorher vereinbart werden. Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort, auf Wunsch auch als Vorkasse.
Bei einer stationären Behandlung
werden zusätzlich Kosten durch die Krankenhausbehandlung (Operation, Pflege, Unterbringung etc.) verursacht. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.