D-Arzt
Das D im Begriff D-Arzt
bedeutet Durchgang. Im Gegensatz zu Haus- und Freizeitunfällen werden die Behandlungkosten von Arbeitsunfällen nicht von der Krankenkasse sondern von den Berufsgenossenschaften übernommen. Die Berufsgenossenschaften bestimmen Ärzte (in der Regel Unfallchirurgen) die diese Arbeitsunfälle behandeln dürfen. Und diese nennen sich dann D-Ärzte, bzw. Durchgangsärzte.
D-Ärzte behandeln:
Arbeitsunfälle (Unfälle auf der Arbeit)
Wegeunfälle (Unfälle auf dem Weg zur Arbeit ) und
Schulunfälle (Unfälle in der Schule und in Kindereinrichtungen)
Vom Unfall bis zur Rehabilitation
Jeder der einen Arbeits-, Wege- oder Schulunfall erleidet, muss sich unmittelbar bei einem D-Arzt vorstellen. Welche Unfälle unter diese Definition fallen und welche nicht erklärt Ihnen der D-Arzt.
Die Berufsgenossenschaften und die ermächtigten D-Ärzte garantieren eine umfassende, kompetente und kontrollierte Behandlung bis zur vollständigen Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.
Für Arbeits- Wege- und Schulunfälle stehen wir Ihnen
Montag bis Freitag von 7.30 - 18.00 Uhr zur Verfügung.